Schutz des Trinkwassers nach VDI 6023 und Trinkwasserverordnung
Die Zweite Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung wurde am 23. Juni im Bundesgesetzblatt Nr. 159/2023 veröffentlicht und ist am 24. Juni 2023 in Kraft getreten.
Zweck der Verordnung ist es, die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser ergeben, das für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist, durch Gewährleistung seiner Genusstauglichkeit und Reinheit zu schützen.
Geregelt wird in der TrinkwV die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch von der Gewinnung bis zum Verzehr. Damit sind die Anforderungen an die Wasserqualität für den Endverbraucher an der Zapfstelle festgelegt. Die Bereitstellung von Kalt- und Warmwasser in Gebäuden ist ein wichtiger Teil der Versorgungskette.
Mit der Übergabe des Trinkwassers am Hausanschluss beginnt die Verantwortung des Eigentümers und endet die Verantwortung des Wasserwerks.
Für die Aufrechterhaltung der Wasserqualität im Haus sind die Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer selbst verantwortlich. So kann es durchaus dazu kommen, dass sich Keime oder andere Schadstoffe im hauseigenen Rohrleitungssystem befinden.
Verursacht zum Beispiel durch
Totleitungen, am Wasserhahn, Warmwasserspeicher, falsche Wassertemperatur oder Verschmutzungen in den Leitungssträngen.
Vermieter und Verwalter einer Immobilie müssen das Trinkwasser prüfen lassen und dabei die strengen Regeln der Trinkwasserverordnung beachten sowie Sorge für die Erfüllung der damit im Zusammenhang stehenden Pflichten tragen.
Vermieter müssen ihre Anlagen zur Warmwasserversorgung alle drei Jahre auf Legionellen untersuchen lassen. Das schreibt die deutsche Trinkwasserverordnung vor. Legionellen stellen für die Gesundheit ein Risiko dar.
Rund 15 Prozent der beprobten Trinkwasseranlagen erreichen den sogenannten technischen Maßnahmenwert von 100 Kolonie bildenden Einheiten (KBE) pro 100 ml Wasser.
Wer als Verantwortlicher – also Vermieter bestimmter Objekte – gegen die Vorgaben der Trinkwasserverordnung zur Legionellenprüfung verstößt, muss mit Bußgeldern von bis zu 25.000 Euro oder sogar strafrechtlicher Verfolgung rechnen. Die gleichen Konsequenzen drohen bei Missachtung der Melde-, Informations- oder Dokumentationspflichten. Die Ergebnisse der Legionellenprüfung müssen mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden.
Legionellen und andere Keime abtöten und bekämpfen
Wenn eine thermische Desinfektion bzw. eine gründliche Spülung des Systems nicht erfolgreich ist, bieten wir unsere Serviceleistungen wie folgt an:
- Entnahme der Trinkwasserproben durch unsere geschulten und zertifizierten Monteure. Transport der Proben zur Untersuchung und Auswertung durch das Institut für Hygiene und Umwelt Hamburg.
- Bei Befunden mit zu hohen Keimwerten bieten wir, wenn eine Spülung oder thermische Desinfektion keinen Erfolg gebracht hat, eine chemische Desinfektion an. Dabei werden die Leitungen unter Zugabe von rückstandsfreien, zugelassenen Desinfektionsmittel (H2O2) desinfiziert und nach Einwirkzeit über die Zapfstellen gründlich gespült.
- Nach der chemischen Desinfektion wird eine erneute Probennahme mit Auswertung und Befund durchgeführt.
Trinkwasseranlagen
Wasser ist die Grundlage unseres Lebens. Da sollte es selbstverständlich sein dass die Qualität unseres Wassers höchsten Ansprüchen genügt. Durch unterschiedliche Einflussfaktoren kann die Wasserqualität jedoch stark beeinflusst werden.
Jeder Liter Wasser, der unseren Wasserhahn erreicht, muss die strengen Grenzwerte der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) erfüllen, egal ob er später zum Duschen, Kochen oder zum Blumengießen verwendet wird. In der Trinkwasserverordnung sind unter anderem Grenzwerte für mikrobiologische und chemische Parameter festgelegt.
In der Trinkwasserverordnung wurde außerdem festgelegt, dass die Untersuchung und die Probennahme nur durch ein akkreditiertes Labor erfolgen dürfen. Der Probennehmer muss in das Qualitätsmanagement des Labors eingebunden sein.
Mit unseren geschulten und akkreditierten Probennehmern erfüllen wir diese Vorgaben jederzeit.
Trinkwasseranlagen allgemein - Chemische Parameter
Chemische Stoffe wie Nitrat/Nitrit, Pflanzenschutzmittel, Blei, Cadmium und andere dürfen im Trinkwasser nicht in gesundheitsschädlichen Konzentrationen enthalten sein.
Wir übernehmen für Sie die Beprobung inkl. der Terminabstimmung mit den Mietern/Eigentümern.
Kaltwasseranlagen – Biologische Parameter
Die TrinkwV schreibt folgende mikrobiologische Parameter zur Untersuchung im kalten Wasser bei Trinkwasser-Installationen vor:
Warmwasseranlagen – Biologische Parameter – Legionellen
Im Trinkwasser-Temperaturbereich von 20-55 °C können sich Legionellen auf gesundheitlich bedenkliche Konzentrationen vermehren, wobei lange Aufenthaltszeiten des Wassers von einigen Stunden bis Tagen in Installationsrohren und Wasserspeichern die Vermehrung der Bakterien begünstigen.
Wir übernehmen für Sie die Beprobung inkl. der Terminabstimmung mit den Mietern/Eigentümern.
Trinkwasserdesinfektion
Sollte sich bei ihrer Anlage eine bedenkliche Konzentration von Schadstoffen gebildet haben, können wir mit unserem rückstandsfreien Desinfektionsverfahren dafür sorgen, dass Ihre Anlage wieder die gesetzlichen Grenzwerte einhält.
Gefährdungsanalyse
Bei Grenzwertüberschreitungen wird das entsprechende Amt automatisch informiert.
Nicht selten fordert das Amt neben der schnellen Beseitigung der Überschreitung eine Gefährdungsanalyse mit Handlungsempfehlungen, die eine erneute Überschreitung verhindern sollen.
Sollten Sie so eine Analyse benötigen, sprechen Sie uns gerne an.
Die Zweite Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung wurde am 23. Juni im Bundesgesetzblatt Nr. 159/2023 veröffentlicht und ist am 24. Juni 2023 in Kraft getreten.
Zweck der Verordnung ist es, die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser ergeben, das für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist, durch Gewährleistung seiner Genusstauglichkeit und Reinheit zu schützen.
Geregelt wird in der TrinkwV die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch von der Gewinnung bis zum Verzehr. Damit sind die Anforderungen an die Wasserqualität für den Endverbraucher an der Zapfstelle festgelegt. Die Bereitstellung von Kalt- und Warmwasser in Gebäuden ist ein wichtiger Teil der Versorgungskette.
Mit der Übergabe des Trinkwassers am Hausanschluss beginnt die Verantwortung des Eigentümers und endet die Verantwortung des Wasserwerks.
Für die Aufrechterhaltung der Wasserqualität im Haus sind die Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer selbst verantwortlich. So kann es durchaus dazu kommen, dass sich Keime oder andere Schadstoffe im hauseigenen Rohrleitungssystem befinden.
Verursacht zum Beispiel durch
Totleitungen, am Wasserhahn, Warmwasserspeicher, falsche Wassertemperatur oder Verschmutzungen in den Leitungssträngen.
Vermieter und Verwalter einer Immobilie müssen das Trinkwasser prüfen lassen und dabei die strengen Regeln der Trinkwasserverordnung beachten sowie Sorge für die Erfüllung der damit im Zusammenhang stehenden Pflichten tragen.
Vermieter müssen ihre Anlagen zur Warmwasserversorgung alle drei Jahre auf Legionellen untersuchen lassen. Das schreibt die deutsche Trinkwasserverordnung vor. Legionellen stellen für die Gesundheit ein Risiko dar.
Rund 15 Prozent der beprobten Trinkwasseranlagen erreichen den sogenannten technischen Maßnahmenwert von 100 Kolonie bildenden Einheiten (KBE) pro 100 ml Wasser.
Wer als Verantwortlicher – also Vermieter bestimmter Objekte – gegen die Vorgaben der Trinkwasserverordnung zur Legionellenprüfung verstößt, muss mit Bußgeldern von bis zu 25.000 Euro oder sogar strafrechtlicher Verfolgung rechnen. Die gleichen Konsequenzen drohen bei Missachtung der Melde-, Informations- oder Dokumentationspflichten. Die Ergebnisse der Legionellenprüfung müssen mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden.
Legionellen und andere Keime abtöten und bekämpfen
Wenn eine thermische Desinfektion bzw. eine gründliche Spülung des Systems nicht erfolgreich ist, bieten wir unsere Serviceleistungen wie folgt an:
- Entnahme der Trinkwasserproben durch unsere geschulten und zertifizierten Monteure. Transport der Proben zur Untersuchung und Auswertung durch das Institut für Hygiene und Umwelt Hamburg.
- Bei Befunden mit zu hohen Keimwerten bieten wir, wenn eine Spülung oder thermische Desinfektion keinen Erfolg gebracht hat, eine chemische Desinfektion an. Dabei werden die Leitungen unter Zugabe von rückstandsfreien, zugelassenen Desinfektionsmittel (H2O2) desinfiziert und nach Einwirkzeit über die Zapfstellen gründlich gespült.
- Nach der chemischen Desinfektion wird eine erneute Probennahme mit Auswertung und Befund durchgeführt.
Trinkwasseranlagen
Wasser ist die Grundlage unseres Lebens. Da sollte es selbstverständlich sein dass die Qualität unseres Wassers höchsten Ansprüchen genügt. Durch unterschiedliche Einflussfaktoren kann die Wasserqualität jedoch stark beeinflusst werden.
Jeder Liter Wasser, der unseren Wasserhahn erreicht, muss die strengen Grenzwerte der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) erfüllen, egal ob er später zum Duschen, Kochen oder zum Blumengießen verwendet wird. In der Trinkwasserverordnung sind unter anderem Grenzwerte für mikrobiologische und chemische Parameter festgelegt.
In der Trinkwasserverordnung wurde außerdem festgelegt, dass die Untersuchung und die Probennahme nur durch ein akkreditiertes Labor erfolgen dürfen. Der Probennehmer muss in das Qualitätsmanagement des Labors eingebunden sein.
Mit unseren geschulten und akkreditierten Probennehmern erfüllen wir diese Vorgaben jederzeit.
Trinkwasseranlagen allgemein - Chemische Parameter
Chemische Stoffe wie Nitrat/Nitrit, Pflanzenschutzmittel, Blei, Cadmium und andere dürfen im Trinkwasser nicht in gesundheitsschädlichen Konzentrationen enthalten sein.
Wir übernehmen für Sie die Beprobung inkl. der Terminabstimmung mit den Mietern/Eigentümern.
Kaltwasseranlagen – Biologische Parameter
Die TrinkwV schreibt folgende mikrobiologische Parameter zur Untersuchung im kalten Wasser bei Trinkwasser-Installationen vor:
- Koloniezahl bei 22°C (KBE22)
- Koloniezahl bei 36°C (KBE36)
- Coliforme Bakterien
- Escherichia coli (E. coli)
- Enterokokken
- Pseudomonas aeruginosa
- Legionellen (bei Verdacht einer Kontamination des Kaltwassers)
Warmwasseranlagen – Biologische Parameter – Legionellen
Im Trinkwasser-Temperaturbereich von 20-55 °C können sich Legionellen auf gesundheitlich bedenkliche Konzentrationen vermehren, wobei lange Aufenthaltszeiten des Wassers von einigen Stunden bis Tagen in Installationsrohren und Wasserspeichern die Vermehrung der Bakterien begünstigen.
Wir übernehmen für Sie die Beprobung inkl. der Terminabstimmung mit den Mietern/Eigentümern.
Trinkwasserdesinfektion
Sollte sich bei ihrer Anlage eine bedenkliche Konzentration von Schadstoffen gebildet haben, können wir mit unserem rückstandsfreien Desinfektionsverfahren dafür sorgen, dass Ihre Anlage wieder die gesetzlichen Grenzwerte einhält.
Gefährdungsanalyse
Bei Grenzwertüberschreitungen wird das entsprechende Amt automatisch informiert.
Nicht selten fordert das Amt neben der schnellen Beseitigung der Überschreitung eine Gefährdungsanalyse mit Handlungsempfehlungen, die eine erneute Überschreitung verhindern sollen.
Sollten Sie so eine Analyse benötigen, sprechen Sie uns gerne an.