Kühltürme und Verdunstungskühlanlagen
Die Kühlung ist in vielen Bereichen notwendig und unerlässlich. Gerade, wenn eine hohe Kühlleistung auf kleinem Raum notwendig ist, kommt man an Kühltürmen nicht vorbei.
Doch beim Einsatz muss auf den gesetzeskonformen Betrieb der Verdunstungskühler geachtet werden, welche in der 42. BimSchV geregelt ist.
Wir unterstützen Sie mit unseren erfahrenen Servicetechnikern, alle Anforderungen einzuhalten und die Durchführung notwendiger Wartungs- und Reparaturarbeiten so zu gestalten, dass der Betrieb so wenig wie möglich gestört wird.
Wartung und Instandhaltung
Die Wartung und Instandhaltung sind für den störungsfreien und zuverlässigen Betrieb unerlässlich.
Nur so können Probleme frühzeitig erkannt und behoben werden, bevor sie zu einem Ausfall führen.
Wir kümmern uns für Sie um den gesetzeskonformen Betrieb und die Einhaltung aller Anforderungen.
Reparatur und Ersatzteile
Reparatur und Beschaffung von nötigen Ersatzteilen erfolgen bei uns schnell und unkompliziert. Wir haben uns ein zuverlässiges Partnernetzwerk aufgebaut und zu fast allen Herstellern einen direkten Kontakt.
Reinigung
Die Reinigung der Kühltürme Erfolgt angepasst auf die vorhandenen Beläge und Ablagerungen sowie die Situation vor Ort.
Bei der hydrodynamischen Reinigung werden die Kühltürme mit bis zu 180 bar Wasserdruck wasserseitig gereinigt.
Bei der chemischen Reinigung wird ein auf die Anlage und die verbauten Materialien abgestimmtes Beizmittel eingesetzt, welches für die Beseitigung der Ablagerungen sorgt. Anschließend erfolgt eine hydrodynamische Nachreinigung des Kühlturms, um gelöste Feststoffe aus dem System zu entfernen.
Desinfektion
Bei erhöhter Legionellen- und Keimwerten führen wir eine chemische Desinfektion durch und dokumentieren das Ergebnis nach Probennahme mit Befundmitteilung.
Anschließend muss geprüft werden, warum es zu den erhöhten Werten kommen konnte und wie man es zukünftig vermeiden kann.
Sachverständigenüberprüfung
Die Regelmäßige Überprüfung durch einen Sachverständigen ist in der 42. BimSchV vorgeschrieben. Wir unterstützen Sie bei der Durchführung . Bei Bedarf stellen wir Ihnen den Kontakt zu den Sachverständigen her, die diese Prüfung durchführen dürfen.
Die Kühlung ist in vielen Bereichen notwendig und unerlässlich. Gerade, wenn eine hohe Kühlleistung auf kleinem Raum notwendig ist, kommt man an Kühltürmen nicht vorbei.
Doch beim Einsatz muss auf den gesetzeskonformen Betrieb der Verdunstungskühler geachtet werden, welche in der 42. BimSchV geregelt ist.
Wir unterstützen Sie mit unseren erfahrenen Servicetechnikern, alle Anforderungen einzuhalten und die Durchführung notwendiger Wartungs- und Reparaturarbeiten so zu gestalten, dass der Betrieb so wenig wie möglich gestört wird.
Wartung und Instandhaltung
Die Wartung und Instandhaltung sind für den störungsfreien und zuverlässigen Betrieb unerlässlich.
Nur so können Probleme frühzeitig erkannt und behoben werden, bevor sie zu einem Ausfall führen.
Wir kümmern uns für Sie um den gesetzeskonformen Betrieb und die Einhaltung aller Anforderungen.
Reparatur und Ersatzteile
Reparatur und Beschaffung von nötigen Ersatzteilen erfolgen bei uns schnell und unkompliziert. Wir haben uns ein zuverlässiges Partnernetzwerk aufgebaut und zu fast allen Herstellern einen direkten Kontakt.
Reinigung
Die Reinigung der Kühltürme Erfolgt angepasst auf die vorhandenen Beläge und Ablagerungen sowie die Situation vor Ort.
Bei der hydrodynamischen Reinigung werden die Kühltürme mit bis zu 180 bar Wasserdruck wasserseitig gereinigt.
Bei der chemischen Reinigung wird ein auf die Anlage und die verbauten Materialien abgestimmtes Beizmittel eingesetzt, welches für die Beseitigung der Ablagerungen sorgt. Anschließend erfolgt eine hydrodynamische Nachreinigung des Kühlturms, um gelöste Feststoffe aus dem System zu entfernen.
Desinfektion
Bei erhöhter Legionellen- und Keimwerten führen wir eine chemische Desinfektion durch und dokumentieren das Ergebnis nach Probennahme mit Befundmitteilung.
Anschließend muss geprüft werden, warum es zu den erhöhten Werten kommen konnte und wie man es zukünftig vermeiden kann.
Sachverständigenüberprüfung
Die Regelmäßige Überprüfung durch einen Sachverständigen ist in der 42. BimSchV vorgeschrieben. Wir unterstützen Sie bei der Durchführung . Bei Bedarf stellen wir Ihnen den Kontakt zu den Sachverständigen her, die diese Prüfung durchführen dürfen.